Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen Clonefy liefert: Clone-Aufnahmen, Software, Hosting, Abonnements und Credits. Clonefy liefert ausschließlich an Geschäftskunden.

Dies ist eine Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtsverbindlich ist die niederländische Fassung.

Artikel 1.Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:

Clonefy
eingetragen im niederländischen Handelsregister (KvK) unter der Nummer 90681096, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL004300936B81.
Kunde
jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und mit Clonefy einen Vertrag schließt oder darüber in Verhandlungen tritt.
Parteien
Clonefy und der Kunde gemeinsam.
Dienstleistungen
sämtliche von Clonefy angebotenen und erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Clone-Aufnahmen, Clone-Erstellung, Videoproduktion, Implementierung, Schulung, Beratung, Onboarding, Hosting, Zugang zur Software und damit verbundener Tätigkeiten.
Software
die von Clonefy angebotene Online-Umgebung, Webanwendung, Videoplayer, Hosting-Ebene, Benutzeroberfläche, Workflow-Automatisierung, Integrationen, Dashboards, Analysefunktionen und sonstigen digitalen Einrichtungen, die Clonefy dem Kunden zur Verfügung stellt.
Clone
die digitale Darstellung einer vom Kunden oder in seinem Namen benannten Person, einschließlich eines Avatars, Digital Twins, Voice Clones, Stimmmodells, Video-Avatars oder einer vergleichbaren digitalen Erscheinungsform.
Clone-Person
die natürliche Person, deren Bild, Stimme, Haltung, Mimik, Körpersprache oder andere persönliche Merkmale für die Erstellung oder Nutzung eines Clones verwendet werden.
Output
alle Videos, Audiodateien, Übersetzungen, Skripte, Untertitel, Player-Links, Embeds, Exporte und anderen Ergebnisse, die mithilfe der Dienstleistungen oder der Software generiert werden.
Credits
von Clonefy oder über dessen Zahlungsumgebung dem Kunden zugewiesene Verbrauchseinheiten, mit denen bestimmte Funktionen oder Generierungskapazitäten innerhalb der Software genutzt werden können.
Workspace
die von Clonefy eingerichtete Kundenumgebung innerhalb der Software.
Abonnement
der Dauervertrag, aufgrund dessen der Kunde gegen Entgelt Zugang zu bestimmten Teilen der Software, zu Hosting, Player-Funktionen, Analysen und sonstigen SaaS-Funktionen erhält.
Auftrag
jeder einzelne Auftrag, jedes Angebot, jeder Zahlungslink, jede Auftragsbestätigung oder jede sonstige konkrete Vereinbarung zwischen den Parteien.
Vertrag
jeder Vertrag zwischen den Parteien, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, einschließlich jedes Auftrags, jedes Abonnements und jeder Nutzung der Dienstleistungen oder der Software.
Unterauftragsverarbeiter
jeder Dritte, der im Auftrag von Clonefy im Rahmen der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet.
Werktag
Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten Feiertage.

Artikel 2.Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Zahlungslinks, Aufträge, Verträge, Dienstleistungen, Abonnements und jede Nutzung der Software von Clonefy.
  2. Clonefy liefert ausschließlich an Geschäftskunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich nicht für Verbraucherkäufe oder Verbraucherverträge bestimmt.
  3. Der Geltung von Einkaufsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, Clonefy hat diese vorab ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
  4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Clonefy ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
  5. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder wird sie für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall abstimmen, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck und der Tragweite der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

Artikel 3.Identität und Kontaktdaten von Clonefy

  • Niederländisches Handelsregister (KvK): 90681096.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL004300936B81.
  • Kontakt für Rechts- und Datenschutzfragen: legal@clonefy.ai.

Sofern in einem konkreten Auftrag nichts anderes angegeben ist, gilt für Mitteilungen an Clonefy die im Handelsregister eingetragene Geschäftsadresse.

Artikel 4.Zustandekommen des Vertrags

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Clonefy dem Kunden ein Angebot, einen Vorschlag, einen Zahlungslink, eine Auftragsbestätigung oder eine andere konkrete geschäftliche Vereinbarung übermittelt und der Kunde diese durch schriftliche Bestätigung, elektronische Annahme, Zahlung, Nutzung der Dienstleistungen oder eine andere eindeutige Zustimmung annimmt.
  2. Stellt Clonefy einen Zahlungslink für eine Clone-Aufnahme, eine Produktionsvergütung, eine Implementierung oder einen anderen Auftrag bereit, gilt die Zahlung über diesen Zahlungslink als verbindliche Annahme des darin beschriebenen Auftrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bleibt ein Angebot oder Zahlungslink vierzehn Tage gültig.
  4. Clonefy ist erst dann verpflichtet, Kapazitäten, Aufnahmetage, Vorbereitungszeit, Onboarding, Implementierung oder andere Ressourcen zu reservieren, wenn die vereinbarte Zahlung tatsächlich und unwiderruflich eingegangen ist.
  5. Offensichtliche Irrtümer, Schreibfehler oder sonstige Fehler in Angeboten, Tarifen, Beschreibungen oder Zahlungslinks binden Clonefy nicht.

Artikel 5.Art der Dienstleistung

  1. Clonefy kann seine Dienstleistungen unter anderem in folgenden Formen anbieten:
    • Done for You: Clonefy übernimmt Aufnahmen, Clone-Erstellung, Verarbeitung und Output weitgehend selbst;
    • Implementierung und Schulung: Clonefy übernimmt Clone-Erstellung, Beratung, Onboarding, Schulung oder Implementierung, während der Kunde bestimmte Tools oder Prozesse selbst nutzt oder verwaltet;
    • SaaS: Clonefy stellt dem Kunden Software, Hosting, Player-Funktionen, Analysen, Workflows und Generierungskapazität zur Verfügung.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Clonefy nicht verpflichtet, ein garantiertes kommerzielles, operatives oder inhaltliches Ergebnis zu erreichen.
  3. Clonefy ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte, Unterauftragsverarbeiter, APIs, Hosting-Anbieter, KI-Anbieter und andere Hilfspersonen einzusetzen.
  4. Clonefy ist berechtigt, die Art und Weise, in der Dienstleistungen oder Software technisch oder organisatorisch eingerichtet oder ausgeführt werden, zu ändern, sofern der Kern der vereinbarten Leistung dadurch nicht wesentlich ausgehöhlt wird.

Artikel 6.Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Dateien, Skripte, Materialien, Rechte, Anweisungen, Freigaben und Mitwirkungshandlungen bereit, die für die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise erforderlich sind.
  2. Der Kunde steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten Daten, Dateien, Skripte, Namen, Übersetzungsanweisungen, Marken, Logos und sonstigen Materialien ein.
  3. Der Kunde ist selbst für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Skripte, Übersetzungen, Aussagen, Anweisungen, Compliance-Inhalte, Unternehmensinformationen und Kommunikation verantwortlich, die mithilfe der Dienstleistungen oder der Software verwendet oder veröffentlicht werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  4. Der Kunde sorgt dafür, dass die Clone-Person und andere Beteiligte für Aufnahmen, Feedback, Validierung und andere notwendige Schritte zur Verfügung stehen.
  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Clonefy berechtigt, die Ausführung auszusetzen, die Planung anzupassen und die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 7.Clone-Aufnahmen, Einwilligungen und Befugnisse

  1. Jeder Clone wird ausschließlich auf Grundlage eines konkreten Auftrags des Kunden erstellt.
  2. Der Kunde garantiert, dass er befugt ist, die Clone-Person für den vorgesehenen Zweck zu benennen und einzusetzen.
  3. Der Kunde garantiert, dass vor der Aufnahme eine rechtswirksame, konkrete und hinreichend informierte Einwilligung der Clone-Person in das Erstellen, Verarbeiten und Nutzen ihres Bildes, ihrer Stimme und ihrer sonstigen relevanten Merkmale für die vereinbarten Zwecke eingeholt wurde.
  4. Clonefy kann verlangen, dass die Clone-Person vor Beginn der Arbeiten eine gesonderte Einwilligung in die Nutzung von Bildnis und Stimme unterzeichnet.
  5. Clonefy ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder abzulehnen, wenn Clonefy Zweifel am Vorliegen, an der Gültigkeit oder am Umfang der erforderlichen Einwilligungen oder Befugnisse hat.
  6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, darf der Kunde den Clone ausschließlich innerhalb der von Clonefy angebotenen oder autorisierten Umgebung und Funktionen nutzen.
  7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von rohen Trainingsdateien, Quellaufnahmen, Modelldateien, internen Konfigurationen, technischen Exportdateien oder anderen zugrunde liegenden Clone-Assets.

Artikel 8.Nutzung der Software, des Workspace und der Konten

  1. Der Zugang zur Software wird ausschließlich für die Dauer und im Umfang des vereinbarten Abonnements oder des vereinbarten Auftrags gewährt.
  2. Ein Workspace wird erst vollständig aktiviert, sobald der Clone fertiggestellt ist, das Onboarding von Clonefy als abgeschlossen markiert wurde und die vereinbarten Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  3. Clonefy kann Teile der Preis-, Upgrade- oder Self-Service-Funktionen erst aktivieren, nachdem Clonefy den Kunden dafür freigeschaltet hat.
  4. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Konten, Benutzerprofile und seinen Workspace vorgenommen werden.
  5. Der Kunde sorgt für eine angemessene interne Berechtigungsverwaltung und hält Zugangsdaten streng vertraulich.
  6. Es ist nicht gestattet, Konten mit Personen außerhalb der eigenen Organisation zu teilen, es sei denn, Clonefy hat dem vorab schriftlich zugestimmt.
  7. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Nutzungslimits:
    • Basic: höchstens 2 Nutzer;
    • Pro: höchstens 5 Nutzer.
  8. Innerhalb des Workspace können verschiedene Rollen verwendet werden, darunter mindestens Admin und Editor. Die genauen Funktionen können von Clonefy festgelegt oder geändert werden.
  9. Clonefy ist berechtigt, Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen, Rate Limits, Fair-Use-Maßnahmen und andere Nutzungsbeschränkungen anzuwenden, wenn dies für Sicherheit, Kontinuität, die Einhaltung von Vorschriften oder die Verhinderung von Missbrauch vernünftigerweise erforderlich ist.

Artikel 9.Abonnements, Laufzeit und Änderungen

  1. Ein Abonnement wird für die im Auftrag oder Zahlungslink vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt für jedes neue Abonnement eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten.
  3. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
  4. Nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde das Abonnement monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, unabhängig davon, ob das Abonnement mit monatlichem oder jährlichem Abrechnungszyklus abgeschlossen wurde.
  5. Entscheidet sich der Kunde für ein Jahresabonnement, gelten der dafür vereinbarte Preis und ein etwaiger Rabatt für die gesamte anfängliche Jahreslaufzeit. Während dieser Jahreslaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der vorausbezahlten Vergütung, unbeschadet der Regelung in Artikel 11 Absatz 8.
  6. Upgrades können sofort oder nach einer kurzen technischen Bearbeitungszeit wirksam werden.
  7. Downgrades werden zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam, sofern Clonefy nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.
  8. Clonefy ist berechtigt, Abonnementformen, Funktionen, Limits oder Preisstrukturen zu ändern. Änderungen laufender Abonnements werden rechtzeitig mitgeteilt und gelten frühestens ab einem neuen Verlängerungszeitraum, es sei denn, die Änderung ist aufgrund von Gesetzen, aus Sicherheitsgründen, wegen der Einstellung eines Drittdienstes oder aus einem anderen gewichtigen Grund erforderlich.

Artikel 10.Credits

  1. Credits gewähren ausschließlich ein Nutzungsrecht innerhalb der Software und stellen keinen Geldwert dar.
  2. Credits sind nicht erstattungsfähig, nicht in Geld umtauschbar und nicht zwischen Workspaces übertragbar, sofern Clonefy nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.
  3. Das Abonnement umfasst ein monatliches Guthaben von 300 Credits. Wie viele Credits pro Minute produziertes Video verbraucht werden, hängt vom gewählten Produktionsmodell ab. Beim Standard-Produktionsmodell entsprechen 300 Credits etwa 30 Minuten produziertem Video. Beim Premium-Produktionsmodell ist der Creditverbrauch pro Minute höher, sodass 300 Credits etwa 10 Minuten produziertem Video entsprechen. Den genauen Verbrauch je Modell teilt Clonefy mit; er kann angepasst werden, wenn sich die zugrunde liegenden Tarife der Lieferanten ändern.
  4. Nicht verbrauchte Credits aus dem monatlichen Guthaben verfallen am Ende des Kalendermonats und werden nicht in einen folgenden Zeitraum übertragen. Verbrauchte Credits sind nicht erstattungsfähig.
  5. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bleiben zusätzlich außerhalb des Abonnements erworbene Credits ab dem Kaufdatum 12 Monate gültig, sofern der betreffende Workspace und das zugehörige Abonnement aktiv bleiben.
  6. Endet das Abonnement oder der Workspace oder wird eines von beiden beendet, verfallen verbleibende Credits zum Enddatum des Zugangs, sofern Clonefy nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.
  7. Clonefy ist berechtigt, die Art des Creditverbrauchs, Umrechnungsfaktoren, Creditkosten und die Generierungslogik anzupassen, sofern die Änderung angemessen ist und rechtzeitig mitgeteilt wird.

Artikel 11.Preise, Zahlung und Inkasso

  1. Alle von Clonefy genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und zuzüglich sonstiger Abgaben oder Kosten Dritter, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Clonefy ist berechtigt, eine Clone-Aufnahme, Produktionsvergütung, Implementierungsvergütung, Onboarding-Vergütung, Abonnementvergütung, Hosting-Vergütung, einen Credit-Kauf oder eine andere Vergütung im Voraus in Rechnung zu stellen.
  3. Die Setup-, Aufnahme- und Produktionsvergütung ist mit Unterzeichnung des Auftragsvertrags fällig und ab diesem Zeitpunkt weder ganz noch teilweise erstattungsfähig. Nach der Unterzeichnung kann der Kunde ausschließlich den geplanten Aufnahme- oder Produktionstermin ändern, unter Beachtung der Regelungen in Artikel 12. Eine Stornierung des Auftrags oder die Nichtabnahme der geplanten Produktion lässt die Schuld der Setup-Vergütung unberührt und begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
  4. Clone-Aufnahmen, Vorbereitung, Aufnahmeplanung, Produktionsarbeiten, Implementierung und ähnliche Tätigkeiten werden erst dann verbindlich eingeplant, wenn die vereinbarte Zahlung eingegangen ist.
  5. Bezieht sich ein Zahlungslink auch auf die Zustimmung zum Start eines Abonnements nach Abschluss des Onboardings, gilt diese Zustimmung als verbindliche Zahlungsautorisierung für den vereinbarten Abonnementbeginn.
  6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beginnt der erste Abonnementzeitraum nach Abschluss des Onboardings, unter Berücksichtigung eines etwaigen vereinbarten kurzen technischen Bearbeitungszeitraums.
  7. Die Zahlung erfolgt über die von Clonefy angebotene Zahlungsmethode, darunter Stripe oder ein anderer Zahlungsanbieter, ohne Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Abzug, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
  8. Bereits gezahlte und vorausbezahlte Vergütungen werden bei Kündigung oder Beendigung durch den Kunden, bei vorzeitiger Beendigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit oder bei einer dem Kunden zuzurechnenden Beendigung nicht erstattet. Dieser Absatz lässt den Anspruch des Kunden auf Erstattung vorausbezahlter, aber noch nicht erbrachter Leistungen unberührt, wenn die Beendigung die Folge einer Clonefy zurechenbaren Pflichtverletzung ist.
  9. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er kraft Gesetzes in Verzug. Clonefy ist dann berechtigt, ohne weitere Mahnung:
    • den Zugang zur Software oder zum Workspace auszusetzen;
    • Hosting, Embeds, Player-Funktionen und Analysen einzuschränken oder abzuschalten;
    • Arbeiten auszusetzen;
    • die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte und angemessene Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
  10. Einwände gegen eine Rechnung, eine Abbuchung oder einen Zahlungslink setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
  11. Clonefy ist berechtigt, die Abonnementvergütung jährlich auf Grundlage des vom niederländischen Statistikamt CBS veröffentlichten Verbraucherpreisindex (CPI) zu indexieren, höchstens jedoch um 5 % pro Jahr. Eine Indexierung wird mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt. Eine Indexierung innerhalb dieses Höchstwerts berechtigt den Kunden nicht zur vorzeitigen Kündigung.

Artikel 12.Planung, Aufnahme und Stornierung

  1. Aufnahmetage, Implementierungssitzungen, Onboarding und andere geplante Arbeiten werden in Absprache eingeplant.
  2. Der Kunde kann eine eingeplante Aufnahme oder Sitzung einmalig kostenlos verschieben, wenn die Anfrage Clonefy mehr als zehn Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich erreicht.
  3. Storniert oder verschiebt der Kunde eine eingeplante Aufnahme oder Sitzung innerhalb von zehn Werktagen vor dem vereinbarten Termin, schuldet der Kunde Clonefy folgende Stornierungs- oder Verschiebungsgebühr, berechnet auf die für diese Aufnahme oder Sitzung vereinbarte Aufnahme- oder Produktionsvergütung:
    • bei Stornierung oder Verschiebung zwischen zehn und fünf Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 25 %;
    • bei Stornierung oder Verschiebung zwischen fünf und zwei Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 50 %;
    • bei Stornierung oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen: 100 %.
  4. Bereits von Clonefy aufgewendete oder unwiderruflich eingegangene externe Kosten, darunter Kosten für Location, Studio, Reise, Unterkunft, gebuchte Crew, Ausrüstung oder andere Dritte, werden dem Kunden zusätzlich weiterberechnet, soweit diese Kosten nicht kostenlos storniert werden können.
  5. Ist die Clone-Person nachweislich durch akute Krankheit oder einen anderen nachweisbaren Fall höherer Gewalt verhindert, kann der Kunde einmalig eine kostenlose Verschiebung auf einen neuen Termin innerhalb von dreißig Tagen nach dem ursprünglichen Termin beantragen, sofern der Kunde Clonefy so bald wie möglich und mit einer angemessenen Begründung darüber informiert.
  6. Findet eine Aufnahme oder Sitzung nicht statt, weil der Kunde, die Clone-Person oder vom Kunden beauftragte Dritte nicht verfügbar, unzureichend vorbereitet oder nicht rechtzeitig erschienen sind, gilt dies als ein dem Kunden zuzurechnender Umstand, sofern nicht Absatz 5 anwendbar ist.
  7. Clonefy ist berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn durch eine Verschiebung oder Stornierung zusätzliche Vorbereitung, Reisezeit, Neuplanung oder zusätzlicher Produktionsaufwand erforderlich wird.
  8. Die in diesem Artikel genannten Verschiebungs- und Stornierungsgebühren sind unabhängig von der bereits nach Artikel 11 Absatz 3 geschuldeten und nicht erstattungsfähigen Setup-, Aufnahme- und Produktionsvergütung und fallen zusätzlich zu dieser an. Die Verschiebung eines Termins lässt diese Schuld unberührt.

Artikel 13.Lieferung, Feedback und Revisionen

  1. Clonefy liefert Arbeiten und Output in der Art und Form, die Clonefy für angemessen hält, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  2. Der Kunde hat gelieferten Output innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung oder Lieferung zu prüfen und etwaige konkrete Einwände oder Revisionswünsche schriftlich und hinreichend konkretisiert mitzuteilen.
  3. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist, gilt die betreffende Lieferung als abgenommen.
  4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind ausschließlich angemessene und begrenzte Revisionsrunden enthalten, die sich unmittelbar auf den ursprünglich vereinbarten Auftrag beziehen.
  5. Zusätzliche Revisionen, inhaltliche Richtungsänderungen, neue Skripte, zusätzliche Sprachen, ein geänderter Leistungsumfang oder die Behebung von Fehlern in vom Kunden bereitgestelltem Material können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel 14.Hosting, Player, Embed und Verfügbarkeit

  1. Soweit Bestandteil des Vertrags, stellt Clonefy Hosting, Player-Funktionen, Embeds, Downloads, Analysen oder andere Online-Funktionen über eigene Systeme oder über Dritte bereit.
  2. Clonefy bemüht sich, die Software und die Hosting-Dienste in angemessenem Umfang verfügbar zu halten, gibt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit, eine fehlerfreie Funktion oder eine dauerhafte Kompatibilität mit allen Geräten, Browsern, Netzwerken oder Umgebungen.
  3. Clonefy ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Patches, Sicherheitsmaßnahmen und technische Änderungen durchzuführen.
  4. Clonefy kann Funktionen vorübergehend einschränken oder unterbrechen, wenn dies wegen Wartung, Sicherheit, Migration, Störungen, Kapazitätsmanagement oder Abhängigkeiten von Dritten erforderlich ist.
  5. Embed-Codes, Player-Links, Analysen, Hosting-Funktionen und vergleichbare Online-Einrichtungen bleiben ausschließlich so lange verfügbar, wie das betreffende Abonnement oder der betreffende Auftrag aktiv ist und der Kunde seine Pflichten erfüllt.
  6. Bei Beendigung oder Aussetzung des Vertrags ist Clonefy berechtigt, Embeds, Player, Hosting, Analysen und vergleichbare Funktionen sofort oder zum Enddatum abzuschalten.
  7. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Videoplayer und das Hosting von Clonefy für die Funktion eingebundener Embeds erforderlich sind. Bei Beendigung oder Aussetzung des Vertrags oder bei Beendigung des Abonnements werden Player und Hosting offline genommen. Dadurch funktionieren alle vom Kunden eingebundenen Embeds und Player-Links nicht mehr, auch solche auf Websites, Intranets, Lernumgebungen, Portalen oder anderen Umgebungen des Kunden oder Dritter. Der Kunde kann die produzierten Videos vor dem Enddatum herunterladen und behält das Nutzungsrecht an diesen heruntergeladenen Dateien; der mehrsprachige Player, die Untertitel im Player, der Sprachwechsel, die Analysen und die Embed-Funktion entfallen jedoch und werden nach dem Enddatum nicht weiter bereitgehalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Artikel 15.Einsatz von Dritten, KI-Systemen und Einschränkungen

  1. Clonefy setzt zur Erfüllung des Vertrags Dritte ein, darunter gegebenenfalls Anbieter von KI-Modellen, Stimmtechnologie, Avatar-Technologie, Cloud-Infrastruktur, Hosting, Speicher, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Verarbeitung, Analysen und Übersetzungstechnologie.
  2. Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen und die Software auch von der Verfügbarkeit, den Bedingungen, Einschränkungen, Preisänderungen, technischen Spezifikationen und Richtlinien dieser Dritten abhängen.
  3. Clonefy haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Änderungen, Einschränkungen, die Entfernung oder die Einstellung von Funktionen, die sich unmittelbar oder mittelbar aus Handlungen oder Richtlinienänderungen Dritter ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Clonefy vor.
  4. Clonefy übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-Output, Übersetzungen, Synthese, Lippensynchronisation, Timing, Tonalität, Genauigkeit, Stil, Aussprache oder andere KI-gestützte Ergebnisse fehlerfrei, vollständig oder für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Der Kunde bleibt selbst für die Prüfung und Freigabe vor der Verwendung verantwortlich.

Artikel 16.Verbotene Nutzung und Acceptable Use

  1. Der Kunde wird die Dienstleistungen, die Software, Clones und Output nicht verwenden für:
    • rechtswidrige, irreführende, betrügerische oder schädliche Zwecke;
    • Täuschung über Identität, Eigenschaft, Funktion oder Befugnis einer Person;
    • eine Nutzung ohne gültige Einwilligung der Clone-Person oder anderer Rechteinhaber;
    • Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, darunter Urheberrechte, Rechte am eigenen Bild, Markenrechte, Datenschutzrechte oder andere Rechte des geistigen Eigentums;
    • Inhalte, die gegen anwendbares Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen;
    • politische Manipulation, Desinformation, Identitätsbetrug, Phishing oder vergleichbare Missbrauchsszenarien;
    • Sicherheitsverletzungen, Scraping, Reverse Engineering, Umgehung von Limits, unbefugten Zugriff, Überlastung oder vergleichbaren Missbrauch der Software.
  2. Der Kunde ist in vollem Umfang verantwortlich für alle Handlungen innerhalb seines Workspace und für alle Inhalte, die von ihm oder in seinem Namen mit den Dienstleistungen oder der Software erstellt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
  3. Clonefy ist berechtigt, bei Verdacht auf verbotene Nutzung ohne vorherige Warnung den Zugang auszusetzen, Inhalte zu sperren, Konten einzuschränken, Untersuchungen durchzuführen und mit zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, soweit gesetzlich zulässig.

Artikel 17.Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Software, den Benutzeroberflächen, dem Player, Workflows, Vorlagen, Konfigurationen, der Dokumentation, dem technischen Aufbau, den zugrunde liegenden Systemen, dem Know-how, Prompts, Skriptvorlagen, Dashboards und sonstigen Materialien von Clonefy oder seinen Lizenzgebern liegen ausschließlich bei Clonefy oder seinen Lizenzgebern.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liegen die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Skripten, Texten, Marken, Logos, Quelldateien und sonstigen eigenen Materialien beim Kunden oder dessen Lizenzgebern.
  3. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die Dienstleistungen, die Software und die Clones gemäß dem Vertrag zu nutzen.
  4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf der Kunde den mithilfe der Dienstleistungen oder der Software generierten finalen Output intern und extern für seine eigenen Geschäftszwecke nutzen.
  5. Das Nutzungsrecht an Clones, Player-Funktionen, Hosting, Embeds, Analysen, dem Workspace-Zugang und vergleichbaren SaaS-Funktionen endet automatisch mit Beendigung des Vertrags.
  6. Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode, an der Modellarchitektur, an Trainingsdateien, rohen Clone-Assets, internen Konfigurationen oder anderen nicht ausdrücklich gelieferten Bestandteilen.

Artikel 18.Portfolio, Kundenname und Demos

  1. Clonefy ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden als Kundenreferenz auf seiner Website, in Präsentationen und in allgemeinen Marketingmaßnahmen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht vor Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich widerspricht.
  2. Widerspricht der Kunde der weiteren Nennung von Name oder Logo schriftlich und mit angemessener Begründung, wird Clonefy die betreffende Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist beenden oder anpassen, soweit dies von Clonefy vernünftigerweise verlangt werden kann.
  3. Die Nutzung von Demo-Videos, Clone-Beispielen, Stimmbeispielen oder anderen Materialien, in denen eine Clone-Person erkennbar ist, für externe Portfolio-, Showcase- oder Social-Media-Zwecke ist nur zulässig, wenn dafür eine gesonderte, ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung sowohl des Kunden als auch der Clone-Person eingeholt wurde, soweit erforderlich.

Artikel 19.Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags.
  2. Als vertrauliche Informationen gelten jedenfalls alle nicht öffentlichen kommerziellen, technischen, finanziellen, operativen, vertraglichen und auf personenbezogene Daten bezogenen Informationen, darunter Skripte, Aufnahmen, Clone-Informationen, Preise, Produktpläne und Zugangsinformationen.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
    • bereits rechtmäßig öffentlich bekannt waren;
    • rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden;
    • aufgrund von Gesetzen, einer gerichtlichen Anordnung oder einer verbindlichen behördlichen Vorschrift offengelegt werden müssen.

Artikel 20.Datenschutz, personenbezogene Daten und Rolle als Auftragsverarbeiter

  1. Soweit Clonefy personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Clonefy.
  2. Je nach Art der Dienstleistung kann Clonefy als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter handeln.
  3. Wenn und soweit Clonefy bei der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien dafür einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, oder die von Clonefy angebotene Auftragsverarbeitungsregelung gilt als integraler Bestandteil des Vertrags.
  4. Der Kunde garantiert, dass er, soweit erforderlich, über eine gültige Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Skripten, Aufnahmen, Bildmaterial, Stimmmaterial und anderen Daten verfügt.
  5. Der Kunde erkennt an, dass Clonefy für die Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragsverarbeiter und Infrastrukturanbieter Dritter einsetzt. Clonefy stellt auf Anfrage nähere Informationen zu Kategorien von Empfängern oder, wo angemessen, eine Liste der relevanten Unterauftragsverarbeiter bereit.

Artikel 21.Cookies, Local Storage und vergleichbare Techniken

  1. Clonefy kann auf seiner Website, in der Software, im Player und in damit verbundenen Umgebungen funktionale und analytische Speicher- oder Identifikationstechniken einsetzen, darunter Cookies, Local Storage, Sitzungskennungen und vergleichbare Techniken.
  2. Soweit solche Techniken für Authentifizierung, Sicherheit, Sitzungsverwaltung, Präferenzen oder die technisch angeforderte Funktion des Dienstes unbedingt erforderlich sind, dürfen sie im Rahmen des anwendbaren Rechts ohne zusätzliche Einwilligung eingesetzt werden.
  3. Für Analyse- oder vergleichbare Techniken, die nach anwendbarem Recht eine vorherige Einwilligung erfordern, ist der Kunde für eine rechtmäßige Implementierung verantwortlich, wenn der Player oder vergleichbare Clonefy-Funktionen auf einer eigenen Website, einem Intranet, einer Lernumgebung, einem Portal oder einer anderen vom Kunden verwalteten Umgebung eingesetzt werden.
  4. Der Kunde stellt Clonefy von Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass in einer vom Kunden verwalteten Umgebung nicht unbedingt erforderliche Speicher- oder Identifikationstechniken ohne gültige Einwilligung geladen oder verwendet werden, soweit die Ursache beim Kunden oder dessen Implementierung liegt.

Artikel 22.Aussetzung, Sperrung und Beendigung

  1. Clonefy ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:
    • der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt;
    • der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Vertrag oder anwendbares Recht verstößt;
    • Clonefy begründete Anhaltspunkte für Missbrauch, Betrug, rechtswidrige Nutzung oder Sicherheitsrisiken hat;
    • ein Drittanbieter, auf den Clonefy sich vernünftigerweise verlassen können muss, seine Leistung einstellt oder sperrt;
    • die Fortsetzung der Leistung von Clonefy vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
  2. Die Beendigung des Vertrags lässt bereits entstandene Zahlungspflichten und bereits geschuldete Beträge unberührt.
  3. Bei Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden, die Software, den Workspace, Clones, Hosting, Embeds, Analysen und andere SaaS-Funktionen zu nutzen, zum Enddatum des Vertrags oder zum Datum der Aussetzung, sofern Clonefy dazu berechtigt ist.
  4. Der Zugang des Kunden zum Workspace, zu Player-Funktionen, Embeds, Hosting, Analysen und Generierungsfunktionen endet zum Enddatum des Vertrags oder, sofern Clonefy dazu berechtigt ist, zum Datum der Aussetzung. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Nutzung oder Zugang.
  5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gewünschten Output oder Dateien vor dem Enddatum oder vor einer Aussetzung herunterzuladen, soweit diese Funktion verfügbar ist. Clonefy ist nicht verpflichtet, nach dem Enddatum noch eine Download-, Export- oder Wiederherstellungsmöglichkeit anzubieten.
  6. Nach Beendigung kann Clonefy den betreffenden Workspace und die Projektumgebung für höchstens dreißig Tage in einem internen Stilllegungsstatus (Decommissioning) halten, um Abwicklung, Kontrollen, Supportbearbeitung, Löschvorbereitung und administrative Verarbeitung durchzuführen, ohne dass der Kunde darauf Zugriff hat.
  7. Clonefy ist berechtigt, spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach dem Enddatum aktive Projektdaten, Skripte, generierte Videos, Workspace-Daten, Player-Links und vergleichbare operative Daten aus seiner primären Umgebung zu löschen oder unzugänglich zu machen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder zwingende betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen.
  8. Soweit Clonefy oder seine Unterauftragsverarbeiter nach Beendigung Clone-Daten, Aufnahmen, Modellinformationen oder andere Projektdaten löschen müssen, wird Clonefy dafür so bald wie möglich das übliche Löschverfahren einleiten. Clonefy ist bestrebt, diesen Prozess innerhalb von neunzig Tagen nach dem Enddatum abzuschließen, soweit die Systeme, Verfahren und Aufbewahrungszyklen der beteiligten Dritten dies zulassen.
  9. Clonefy kann administrative, vertragliche, Abrechnungs-, Einwilligungs- und sonstige Dokumentationsdaten aufbewahren, soweit dies für gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Beweiszwecke, die Beilegung von Streitigkeiten, steuerliche Pflichten, Betrugsprävention oder die Verteidigung gegen Rechtsansprüche erforderlich ist. Nähere Aufbewahrungsfristen sind in der Datenschutzerklärung von Clonefy festgelegt.
  10. Clonefy ist nach Beendigung nicht verpflichtet, Daten, Output, Projektdateien, Workspaces, Player-Links oder andere Inhalte verfügbar zu halten, zu archivieren oder dem Kunden erneut zur Verfügung zu stellen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Artikel 23.Reklamationen

  1. Der Kunde hat Reklamationen zur Erfüllung des Vertrags, zu erbrachten Dienstleistungen oder zur Rechnungsstellung so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der betreffende Punkt entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich an Clonefy zu melden.
  2. Eine Reklamation setzt die Zahlungspflicht nicht aus.
  3. Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag aufzulösen oder auszusetzen, sofern Clonefy nicht schriftlich etwas anderes bestätigt oder zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Artikel 24.Haftung

  1. Clonefy haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die die direkte und ausschließliche Folge einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrags sind, soweit diese Haftung rechtskräftig festgestellt wird.
  2. Die Gesamthaftung von Clonefy ist je Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse beschränkt auf:
    • bei einem einmaligen Auftrag den Betrag, den der Kunde für diesen konkreten Auftrag an Clonefy gezahlt hat; oder
    • bei einem Dauervertrag oder Abonnement den Betrag, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis im Rahmen des betreffenden Vertrags an Clonefy gezahlt hat.
  3. Clonefy haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Verlust von Goodwill, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter oder Schäden aufgrund von Entscheidungen, die auf Grundlage der Dienstleistungen, der Software oder des Outputs getroffen wurden.
  4. Clonefy haftet nicht für Schäden, die sich ergeben aus:
    • fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben des Kunden;
    • einer Nutzung der Dienstleistungen oder des Outputs entgegen Anweisungen oder gesetzlichen Vorschriften;
    • dem Fehlen gültiger Einwilligungen oder Rechte;
    • inhaltlichen Unrichtigkeiten in vom Kunden bereitgestellten Skripten oder Inhalten;
    • Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, der Clone-Person oder vom Kunden beauftragter Dritter;
    • Störungen, Einschränkungen oder Richtlinienänderungen bei Dritten oder Unterauftragsverarbeitern;
    • einer fehlerhaften Implementierung von Embeds, Playern, Einwilligungsmechanismen oder technischen Konfigurationen in Umgebungen des Kunden.
  5. Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Clonefy zurückzuführen sind.

Artikel 25.Freistellung

  1. Der Kunde stellt Clonefy von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Clone-Person, Mitarbeitender, Endnutzer, Aufsichtsbehörden und Rechteinhaber, die im Zusammenhang stehen mit:
    • dem Fehlen gültiger Einwilligungen oder Befugnisse;
    • der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, Datenschutzrechten, Rechten am eigenen Bild oder anderen Rechten Dritter;
    • rechtswidrigen, irreführenden oder schädlichen Inhalten, die vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellt oder verwendet wurden;
    • einem fehlerhaften oder rechtswidrigen Einsatz von Clones, Output, Embeds, Analysen oder Player-Funktionen;
    • der Nichteinhaltung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften durch den Kunden, darunter Datenschutz-, Arbeits- oder Kommunikationsrecht.
  2. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Kosten für Rechtsbeistand, Untersuchungen, Maßnahmen und Rechtsverteidigung.

Artikel 26.Höhere Gewalt

  1. Clonefy ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gehalten, wenn Clonefy durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
  2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Störungen oder Ausfälle von Internet, Hosting, Stromversorgung, APIs, Cloud-Infrastruktur, Software Dritter, Zahlungsanbietern, KI-Anbietern und Transport sowie Krankheit, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Cybervorfälle, Hackversuche, Probleme in Rechenzentren, Arbeitsunfähigkeit, Krieg, Streiks, Brand, Überschwemmung und andere Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Clonefy.
  3. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als sechzig Tage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise zu beenden, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 27.Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Clonefy ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, wie es im Markt üblich ist.
  2. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von Clonefy veröffentlicht und gilt ab dem angekündigten Zeitpunkt für alle neuen und laufenden Verträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  3. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und treten nicht vor dem angekündigten Zeitpunkt in Kraft.
  4. Ist eine Änderung für den Kunden in einem laufenden Dauerschuldverhältnis wesentlich nachteilig, bietet Clonefy dem Kunden eine angemessene Möglichkeit, den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung zu beenden, es sei denn, die Änderung ist aufgrund von Gesetzen, einer gerichtlichen Entscheidung, einer verbindlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde, aus Sicherheitsgründen oder wegen der Änderung eines wesentlichen Drittdienstes erforderlich, auf den Clonefy vernünftigerweise keinen Einfluss hat.

Artikel 28.Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  3. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Noord-Nederland, Standort Groningen, vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.

Artikel 29.Schlussbestimmungen

  1. Clonefy darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine verbundene Gesellschaft oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Kern der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  2. Unterlässt Clonefy die Ausübung eines Rechts, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Bei Unterschieden in Auslegung oder Bedeutung hat die niederländische Fassung Vorrang.

Diese Fassung tritt an dem oben genannten Datum in Kraft und ersetzt frühere Fassungen, soweit diese zwischen den Parteien anwendbar sind.