Dies ist eine Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtsverbindlich ist die niederländische Fassung.
1.Worum es auf dieser Seite geht
Die europäische KI-Verordnung, im allgemeinen Sprachgebrauch AI Act genannt, regelt das Anbieten und Nutzen von KI-Systemen in der Europäischen Union. Je größer das Risiko, desto strenger die Regeln, und für Systeme, die Inhalte erzeugen, die realen Menschen ähneln, gelten eigene Transparanzregeln.
Clonefy erstellt Videos, in denen eine digitale Version einer realen mitarbeitenden Person spricht. Das fällt genau unter diese Transparanzregeln. Auf dieser Seite steht, was das bedeutet, was wir dafür in das Produkt eingebaut haben und welcher Teil bei Ihnen als Kunde liegt.
2.Unsere Rolle und Ihre
Der AI Act verteilt Pflichten auf verschiedene Rollen. Für unsere Dienstleistungen sieht diese Verteilung so aus:
- Clonefy ist Anbieter
- wir bringen das KI-System unter unserem eigenen Namen in Verkehr. Das bleibt auch so, wenn zugrunde liegende Modelle bei spezialisierten Lieferanten laufen: Ihnen gegenüber sind wir für das System verantwortlich.
- Sie sind Betreiber
- Sie setzen die Videos in Ihrer eigenen Organisation ein, auf Ihrer eigenen Website, in Ihrem Intranet oder Ihrer Lernumgebung. Ein Teil der Transparanzpflicht knüpft an diesen Einsatz an und liegt deshalb bei Ihnen.
- Die Clone-Person ist betroffene Person
- die mitarbeitende Person, deren Bild und Stimme verwendet werden. Ihre Einwilligung ist die Grundlage für alles, was wir erstellen.
Wir haben unser Produkt so gestaltet, dass Sie Ihren Teil erfüllen können, ohne selbst etwas zu bauen. Wie das funktioniert, steht in Abschnitt 4 und 5.
3.Wo Clonefy in der Risikoeinstufung steht
Clonefy ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne des AI Act. Wir entscheiden nicht über den Zugang zu Bildung, Arbeit, Krediten, Versicherungen, Sozialleistungen oder Rechtspflege, und wir werden nicht als Sicherheitsbauteil in einem Produkt eingesetzt. Was wir tun, ist Erklärungen zu übersetzen und ins Bild zu bringen.
Wir wenden auch keine der Praktiken an, die der AI Act verbietet. Konkret bedeutet das:
- wir betreiben keine biometrische Identifizierung: Unsere Systeme erkennen keine Personen und suchen niemanden in Bildmaterial;
- wir betreiben keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen;
- wir betreiben kein Social Scoring und bewerten keine Menschen;
- wir bauen keine Gesichtsdatenbanken auf und lesen keine Bilder per Scraping aus dem Internet aus;
- wir setzen keine Techniken ein, die darauf abzielen, Verhalten unbewusst zu beeinflussen.
Was für uns gilt, sind die Transparanzpflichten für Systeme, die synthetische Bilder und Töne erzeugen. Sie gelten seit dem 2. August 2026, und darum geht es im Rest dieser Seite.
4.Wie wir Transparenz eingebaut haben
Ein Video, in dem eine digitale Version einer realen mitarbeitenden Person spricht, ist nach dem AI Act ein Deepfake. Das Wort klingt schwerer, als es hier gemeint ist: Es bedeutet schlicht, dass der Inhalt einer echten Person ähnelt und deshalb als mit KI erstellt erkennbar sein muss. Wir haben das auf zwei Arten geregelt.
4.1Sichtbar für Zuschauende
In unserem Player ist zu sehen, dass das Video mit KI erstellt wurde. Dieser Hinweis ist standardmäßig vorhanden und muss nicht für jedes Video einzeln ein- oder ausgeschaltet werden. Zuschauende müssen nicht danach suchen und brauchen dafür kein technisches Hilfsmittel.
4.2Lesbar für Maschinen
Die generierten Dateien tragen zudem eine Kennzeichnung, die von Software erkannt werden kann, sodass Plattformen und andere Systeme feststellen können, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde. Diese Kennzeichnung wandert mit der Datei mit.
4.3Gespräche mit einem Clone
Derzeit bieten wir keinen Clone an, der live mit Zuschauenden ins Gespräch geht. Sobald wir das tun, wird zu Beginn des Gesprächs angezeigt, dass man mit einem KI-System spricht und nicht mit einem Menschen. Wir werden diese Seite dann aktualisieren.
5.Was Sie als Kunde selbst tun
Als Betreiber haben Sie eine eigene Pflicht, offenzulegen, dass der Inhalt mit KI erstellt wurde. In den allermeisten Fällen ist das bereits geregelt, weil Sie unseren Player verwenden: Der Hinweis ist darin enthalten und geht mit jedem Embed mit.
Es gibt zwei Situationen, in denen Sie selbst etwas tun müssen:
- wenn Sie ein Video herunterladen und außerhalb unseres Players veröffentlichen, etwa in einer Präsentation oder auf einem eigenen Kanal, sorgen Sie selbst für einen sichtbaren Hinweis, dass das Video mit KI erstellt wurde;
- wenn Sie unseren Player auf Ihrer eigenen Website, in Ihrem Intranet oder Ihrer Lernumgebung einsetzen, bleibt die Umgebung drumherum in Ihrer Verantwortung. Denken Sie dabei auch an die Einwilligung für nicht notwendige Cookies und vergleichbare Techniken auf diesen Seiten.
Außerdem bleiben Sie für den Inhalt Ihrer Skripte verantwortlich. Was der Clone sagt, bestimmen Sie. Wir erzeugen nicht von uns aus Behauptungen, Anweisungen oder Ratschläge.
6.Einwilligung der mitarbeitenden Person
Wir erstellen nur einen Clone von jemandem, der vorher eingewilligt hat. Diese Einwilligung ist konkret und schriftlich und umfasst das Anfertigen der Aufnahmen, den Aufbau des Clones und seine Nutzung für die vereinbarten Zwecke.
Die Einwilligung kann widerrufen werden. Geschieht das, erstellen wir mit diesem Clone keine neuen Videos mehr. Was mit dem bereits erstellten Material geschieht, besprechen wir im Einzelfall, weil dabei auch Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und laufende Veröffentlichungen eine Rolle spielen.
Haben wir Zweifel, ob die Einwilligung vorliegt, gültig ist oder weit genug reicht, unterbrechen wir die Arbeit, bis das geklärt ist. Das ist keine unverbindliche Richtlinie, sondern steht so auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.Menschliche Aufsicht und die Grenzen des Systems
Zwischen dem System und der Veröffentlichung steht immer ein Mensch. Sie liefern das Skript, Sie sehen das Ergebnis und Sie entscheiden, ob es veröffentlicht wird. Nichts wird automatisch veröffentlicht.
Das ist keine Formalität, denn KI-Ergebnisse können Fehler enthalten. Übersetzungen können eine Nuance verschieben, die Aussprache von Fachbegriffen oder Eigennamen kann abweichen, und Timing oder Intonation können anders ausfallen als beabsichtigt. Lassen Sie Übersetzungen, die Sicherheit, Gesundheit oder Compliance betreffen, deshalb immer von jemandem prüfen, der die Sprache beherrscht.
Wir treffen mit diesem System keine Entscheidungen über Personen. Niemand wird bewertet, eingestuft oder ausgewählt.
8.Was mit Ihrem Material geschieht
Aufnahmen, Stimmen, Skripte und Videos eines Kunden bleiben bei diesem Kunden und werden nicht für andere Kunden eingesetzt. Wir verwenden dieses Material weder für allgemeines Modelltraining noch als Showcase nach außen, es sei denn, dafür wurde gesondert und nachweisbar eine Einwilligung erteilt.
Für die Durchführung arbeiten wir mit spezialisierten Lieferanten für Video-, Stimm- und Übersetzungstechnologie sowie mit Anbietern für Hosting und Speicherung. Mit ihnen bestehen Vereinbarungen über Vertraulichkeit und Verarbeitung. Um welche Kategorien es sich handelt, steht in unserer Datenschutzerklärung; eine aktuelle Liste unserer Unterauftragsverarbeiter erhalten Sie auf Anfrage.
9.KI-Kompetenz
Der AI Act erwartet von Organisationen, die KI anbieten oder nutzen, dass die Menschen, die damit arbeiten, verstehen, was das System tut und wo seine Grenzen liegen. Diese Pflicht gilt also auch für Sie als Kunde.
Wir setzen das im Onboarding um. Dort geht es darum, wie ein Clone entsteht, wo die Ergebnisse verlässlich sind und wo nicht, warum ein Skript geprüft werden muss, bevor es veröffentlicht wird, und was Sie Ihren Mitarbeitenden über die Nutzung ihres Bildes und ihrer Stimme sagen sollten.
10.Welche Regeln ab wann gelten
Der AI Act tritt schrittweise in Kraft. Für unsere Dienstleistungen sind dies die relevanten Zeitpunkte:
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Das Verbot bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu sorgen. |
| 2. August 2026 | Die Transparanzpflichten für Systeme, die Inhalte erzeugen, die realen Personen ähneln, und für Systeme, die mit Menschen ins Gespräch gehen. |
| 2. Dezember 2026 | Die maschinenlesbare Kennzeichnung generierter Inhalte für Systeme, die bereits vor diesem Datum in Betrieb waren. |
Wir erfüllen die Pflichten, die jetzt gelten, und bereiten uns bereits auf das vor, was später in Kraft tritt. Ändert sich das Produkt oder die Gesetzgebung, aktualisieren wir diese Seite und erhöhen die Versionsnummer.
11.Zusammenhang mit unseren anderen Dokumenten
Diese Seite beschreibt, wie wir mit KI umgehen. Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung, und die Vereinbarungen zu Lieferung, Nutzung und Haftung stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weicht eine vertragliche Vereinbarung mit einem Geschäftskunden von dieser Seite ab, gilt für diese Dienstleistung die vertragliche Vereinbarung.
Fragen zu dieser Erklärung oder zum Einsatz von KI bei Clonefy können Sie an legal@clonefy.ai richten.